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Adventure Purists
Reisevereinbarung
Terms and conditions of agreement
1. Rechtsgültigkeit der Reisevereinbarung
Nur die englische fassung dieser Reisevereinbarung ist rechtsgültig. Die deutsche
Fassung ist lediglich als eine möglichst genaue Wiedergabe der englischen Fassung
zu verstehen und ist nicht rechtsgültig.
2. Leistungen
2.1 Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen
in den neuesten vorliegenden Prospekten maßgeblich. Zusätzliche oder geänderte
Leistungen und vereinbarte Leistungsabweichungen, müßen ausdrücklich von ADVENTURE
PURISTS schriftlich bestätigt werden. Die vereinbarte Reiseleistung, welche die
Angaben in der Reisebesätigung einschließen, sind verbindlich.
3. Kündigung durch ADVENTURE PURISTS
3.1 Der Reisevertrag kann in den folgenden Fällen von ADVENTURE PURISTS
gekündigt werden:
a. Wichtig erscheinende Gründe die vor Reiseantritt zur Nichtdurchführung, und nach
Antritt der Reise zum Abbruch der Reise führen können, wie technische Defekte an
Transportmitteln, Naturkatastrophen, Wetterbedingungen, höhere Gewalt, Unruhen,
Streiks, Epidemien, unvorhergesehene staatliche Anordnungen oder ähnliche Vorfälle,
die nicht von ADVENTURE PURISTS herbeigeführt wurden.
b. Wenn der Reisende (für den die Buchung gemäß dieser Vereinbarung eingegangen ist)
Mitreisende nachhaltig stört und/oder die Durchführung der Reise oder Offerte
unzumutbar beeinträchtigt und/oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
c. Bei Vertragsbruch des Kunden
3.2 Die Entschiedung einer Kündigung dieser Vereinbarung liegt allein bei
der Geschäftsführung von ADVENTURE PURISTS. In jedem Falle ist ADVENTURE PURISTS
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung für die
Nichtdurchführung oder den Abbruch der Reise, hiervon in Kenntnis zu setzen.
4. Beanstandung
4.1 Eventuelle Ansprüche des Kunden (Reiseteilnehmer) aus welchen Gründen
auch immer, verjähren in allen Fällen 5 Monate nach Beendigung der betreffenden
Reise.
4.2 Während der Reise müßen irgendwelche Mängel oder Gegebenheiten die dem
Kunden (Reisenden) als Mängel erscheinen, unverzüglich an Ort und Stelle dem
Reiseleiter mitgeteilt werden. Wenn ein Mangel bei bekanntwerden nicht sofort an
Ort und Stelle angezeigt wird, besteht im Nachhinein kein Anspruch auf Minderung
oder eventuellen Schadenersatz.
Bei wesentlichen Leistungsabweichungen oder Gegebenheiten und Vorfällen die dem
Kunden (Reisenden) als wesentliche Mängel oder Leistungsabweichungen erscheinen,
ist der Hauptsitz von ADVENTURE PURISTS zusätzlich sofort schriftlich zu
benachrichtigen. Geschieht dieses nicht, besteht im Nachhinein kein Anspruch auf
Minderung oder eventuellen Schadenersatz.
5. Haftung von ADVENTURE PURISTS
5.1 ADVENTURE PURISTS haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
ADVENTURE PURISTS übernimmt keine weiteren Haftungen.
5.2 ADVENTURE PURISTS steht für Schäden ein, die bei Nichterbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistung entstehen. Die Haftung ist in ihrer
Höhe auf den vereinbarten Reisepreis beschränkt und erfaßt nur den unmittelbaren
Schaden. Teilminderung der vertraglich abgemachten Reiseleistung geben nicht
Anspruch auf Rückerstattung des gesammten Reisepreises.
5.3 ADVENTURE PURISTS haftet nicht für unvorhergesehene Gegebenheiten
durch Dritte, die zur Nichterbringung der vertraglichen Reiseleistung
führen, sowie andere Schäden und Mängel die durch Dritte wie Hotels, Lodges,
Safariunternehmen usw. herbeigeführt werden.
In diesem Fall verpflichtet sich ADVENTURE PURISTS um unverzüglich den Mangel
zu beheben, oder Alternative zu buchen. Die Entscheidung zu einer Teilminderung
des Reisepreises liegt allein bei ADVENTURE PURISTS, wird aber in Konsultation
mit dem Kunden (Reisenden) getroffen.
5.4 ADVENTURE PURISTS haftet ausdrücklich nicht für Leistungsstörungen,
für die dabei möglicherweise entstehenden Mehrkosten und für Unfallschäden
bei einer Beförderung im Luftverkehr. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind
in jedem Falle an die betreffende Fluggesellschaft direkt zu richten.
5.5 Für Störungen bei Leistungen die lediglich als Fremdleistung vermittelt
werden, haftet ADVENTURE PURISTS nicht. Soweit möglich wird der Kunde bei
Buchungen auf Fremdleistung hingewiesen.
5.6 ADVENTURE PURISTS haftet ausdrücklich nicht für Schäden infolge:
- höhere Gewalt,
- kriegerischer Ereignisse,
- Unruhen,
- Streiks,
- Epidemien,
- Naturkatastrophen,
- ungünstiger Witterung,
- hoheitlicher Anordnung,
- technischer Defekte an Transportmitteln,
- oder Vorfällen die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleich kommen.
5.7 ADVENTURE PURISTS haftet nur für Unfälle und Erkrankungen, wenn Ihnen
ein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist auf den
unmittelbaren Schaden und in Ihrer Höhe auf das doppelte des vereinbarten
Reisepreises beschränkt.
Ansonnsten übernimmt ADVENTURE PURISTS keine Haftung für Tod, Körperverletzung
oder Erkrankung. Wenn diese zum Abbruch der Reise führen sollten, kann eine
Rückerstattung für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen, nicht erfolgen.
ADVENTURE PURISTS wird jedoch sein möglichstest tun dem Kunden in solchen Fällen
entgegen zu kommen.
5.8 ADVENTURE PURISTS haftet nur für Verspätungen (sowie verspätete Ankunft
beim Flughafen usw.) und für die eventuellen direkten oder indirekten Schäden die für
den Kunden wegen solcher Verspätungen entstehen können, wenn ADVENTURE PURISTS ein
grobes Verschulden nachgewiesen werden kann.
5.9 ADVENTURE PURISTS haftet ausdrücklich nicht für das Gepäck und das
persönliche Eigentum des Reisenden, einschließlich persönliche Ausweispapiere,
ausgestellte Flugscheine usw.
5.10 ADVENTURE PURISTS ist nicht zuständig oder verantwortlich für den
Abschluß von entsprechender Reiseversicherung irgendwelcher Art.
Reisende sind selbst verantwortlich für den Abschluß genügender Versicherung.
5.11 Der Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, daß die für die Reise
erforderlichen persönlichen Ausweispapiere den Vorschriften entsprechen.
Sollten ungenügende Ausweispapiere zu Leistungsstörungen oder Ausfall von
bestimmten Leistungen führen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder
Teilminderung des Reisepreises. Irgendwelche Mehrkosten die in solchen Fällen
eventuell entstehen können, werden dem Kunden (Reisenden) angerechnet.
ES VERSTEHT SICH, DAß ADVENTURE PURISTS SEIN MÖGLICHSTES TUN WIRD UM ZWISCHENFÄLLE
UND EREIGNISSE ZU VERMEIDEN DIE DIE ERBRINGUNG DER VEREINBARTEN LEISTUNGEN
BEEINTRÄCHTIGEN. DIE SICHERHEIT UND ZUFRIEDENHEIT DES REISENDEN, UND KUNDENDIENST
DIE DEN ANSPRÜCHEN DES REISENDEN GERECHT WERDEN, STEHEN BEI ADVENTURE PURISTS AN
ERSTER STELLE.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
6.1 Ausschließlich südafrikanisches Recht ist anwendbar im vertraglichen
Verhältnis zwischen dem Kunden (Reisenden) und ADVENTURE PURISTS.
6.2 Klage gegen ADVENTURE PURISTS können nur am Hauptsitz (Domicil
gemäß Klausel 7.3) von ADVENTURE PURISTS angebracht werden.
7. Allgemein
7.1 Copyright: Adventure Purists CC.
7.2 Registrierte Anschrift:
ADVENTURE PURISTS
P.O. Box 610
Pyramid
0120
Republic of South Africa.
Tel: 084-5038936
Fax: 0866725620
International: Tel: ++27-84-5038936
Fax: ++27-866725620
7.3 Domicil:
ADVENTURE PURISTS
Blok 7
Downbern 594 JR
Pretoria
Republic of South Africa.
ADVENTURE PURISTS WÜNSCHT IHNEN EINE ANGENEHME UND ERLEBNISREICHE REISE.
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