Adventure Purists

Reisevereinbarung

Terms and conditions of agreement


1. Rechtsgültigkeit der Reisevereinbarung
Nur die englische fassung dieser Reisevereinbarung ist rechtsgültig. Die deutsche Fassung ist lediglich als eine möglichst genaue Wiedergabe der englischen Fassung zu verstehen und ist nicht rechtsgültig.


2. Leistungen

2.1 Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen in den neuesten vorliegenden Prospekten maßgeblich. Zusätzliche oder geänderte Leistungen und vereinbarte Leistungsabweichungen, müßen ausdrücklich von ADVENTURE PURISTS schriftlich bestätigt werden. Die vereinbarte Reiseleistung, welche die Angaben in der Reisebesätigung einschließen, sind verbindlich.


3. Kündigung durch ADVENTURE PURISTS

3.1 Der Reisevertrag kann in den folgenden Fällen von ADVENTURE PURISTS gekündigt werden:

a. Wichtig erscheinende Gründe die vor Reiseantritt zur Nichtdurchführung, und nach Antritt der Reise zum Abbruch der Reise führen können, wie technische Defekte an Transportmitteln, Naturkatastrophen, Wetterbedingungen, höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, Epidemien, unvorhergesehene staatliche Anordnungen oder ähnliche Vorfälle, die nicht von ADVENTURE PURISTS herbeigeführt wurden.

b. Wenn der Reisende (für den die Buchung gemäß dieser Vereinbarung eingegangen ist) Mitreisende nachhaltig stört und/oder die Durchführung der Reise oder Offerte unzumutbar beeinträchtigt und/oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

c. Bei Vertragsbruch des Kunden

3.2 Die Entschiedung einer Kündigung dieser Vereinbarung liegt allein bei der Geschäftsführung von ADVENTURE PURISTS. In jedem Falle ist ADVENTURE PURISTS verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung für die Nichtdurchführung oder den Abbruch der Reise, hiervon in Kenntnis zu setzen.


4. Beanstandung

4.1 Eventuelle Ansprüche des Kunden (Reiseteilnehmer) aus welchen Gründen auch immer, verjähren in allen Fällen 5 Monate nach Beendigung der betreffenden Reise.

4.2 Während der Reise müßen irgendwelche Mängel oder Gegebenheiten die dem Kunden (Reisenden) als Mängel erscheinen, unverzüglich an Ort und Stelle dem Reiseleiter mitgeteilt werden. Wenn ein Mangel bei bekanntwerden nicht sofort an Ort und Stelle angezeigt wird, besteht im Nachhinein kein Anspruch auf Minderung oder eventuellen Schadenersatz.
Bei wesentlichen Leistungsabweichungen oder Gegebenheiten und Vorfällen die dem Kunden (Reisenden) als wesentliche Mängel oder Leistungsabweichungen erscheinen, ist der Hauptsitz von ADVENTURE PURISTS zusätzlich sofort schriftlich zu benachrichtigen. Geschieht dieses nicht, besteht im Nachhinein kein Anspruch auf Minderung oder eventuellen Schadenersatz.


5. Haftung von ADVENTURE PURISTS

5.1 ADVENTURE PURISTS haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. ADVENTURE PURISTS übernimmt keine weiteren Haftungen.

5.2 ADVENTURE PURISTS steht für Schäden ein, die bei Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung entstehen. Die Haftung ist in ihrer Höhe auf den vereinbarten Reisepreis beschränkt und erfaßt nur den unmittelbaren Schaden. Teilminderung der vertraglich abgemachten Reiseleistung geben nicht Anspruch auf Rückerstattung des gesammten Reisepreises.

5.3 ADVENTURE PURISTS haftet nicht für unvorhergesehene Gegebenheiten durch Dritte, die zur Nichterbringung der vertraglichen Reiseleistung führen, sowie andere Schäden und Mängel die durch Dritte wie Hotels, Lodges, Safariunternehmen usw. herbeigeführt werden.
In diesem Fall verpflichtet sich ADVENTURE PURISTS um unverzüglich den Mangel zu beheben, oder Alternative zu buchen. Die Entscheidung zu einer Teilminderung des Reisepreises liegt allein bei ADVENTURE PURISTS, wird aber in Konsultation mit dem Kunden (Reisenden) getroffen.

5.4 ADVENTURE PURISTS haftet ausdrücklich nicht für Leistungsstörungen, für die dabei möglicherweise entstehenden Mehrkosten und für Unfallschäden bei einer Beförderung im Luftverkehr. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle an die betreffende Fluggesellschaft direkt zu richten.

5.5 Für Störungen bei Leistungen die lediglich als Fremdleistung vermittelt werden, haftet ADVENTURE PURISTS nicht. Soweit möglich wird der Kunde bei Buchungen auf Fremdleistung hingewiesen.

5.6 ADVENTURE PURISTS haftet ausdrücklich nicht für Schäden infolge:
  • höhere Gewalt,
  • kriegerischer Ereignisse,
  • Unruhen,
  • Streiks,
  • Epidemien,
  • Naturkatastrophen,
  • ungünstiger Witterung,
  • hoheitlicher Anordnung,
  • technischer Defekte an Transportmitteln,
  • oder Vorfällen die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleich kommen.
5.7 ADVENTURE PURISTS haftet nur für Unfälle und Erkrankungen, wenn Ihnen ein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden und in Ihrer Höhe auf das doppelte des vereinbarten Reisepreises beschränkt.
Ansonnsten übernimmt ADVENTURE PURISTS keine Haftung für Tod, Körperverletzung oder Erkrankung. Wenn diese zum Abbruch der Reise führen sollten, kann eine Rückerstattung für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen, nicht erfolgen. ADVENTURE PURISTS wird jedoch sein möglichstest tun dem Kunden in solchen Fällen entgegen zu kommen.

5.8 ADVENTURE PURISTS haftet nur für Verspätungen (sowie verspätete Ankunft beim Flughafen usw.) und für die eventuellen direkten oder indirekten Schäden die für den Kunden wegen solcher Verspätungen entstehen können, wenn ADVENTURE PURISTS ein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann.

5.9 ADVENTURE PURISTS haftet ausdrücklich nicht für das Gepäck und das persönliche Eigentum des Reisenden, einschließlich persönliche Ausweispapiere, ausgestellte Flugscheine usw.

5.10 ADVENTURE PURISTS ist nicht zuständig oder verantwortlich für den Abschluß von entsprechender Reiseversicherung irgendwelcher Art. Reisende sind selbst verantwortlich für den Abschluß genügender Versicherung.

5.11 Der Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, daß die für die Reise erforderlichen persönlichen Ausweispapiere den Vorschriften entsprechen. Sollten ungenügende Ausweispapiere zu Leistungsstörungen oder Ausfall von bestimmten Leistungen führen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Teilminderung des Reisepreises. Irgendwelche Mehrkosten die in solchen Fällen eventuell entstehen können, werden dem Kunden (Reisenden) angerechnet.

ES VERSTEHT SICH, DAß ADVENTURE PURISTS SEIN MÖGLICHSTES TUN WIRD UM ZWISCHENFÄLLE UND EREIGNISSE ZU VERMEIDEN DIE DIE ERBRINGUNG DER VEREINBARTEN LEISTUNGEN BEEINTRÄCHTIGEN. DIE SICHERHEIT UND ZUFRIEDENHEIT DES REISENDEN, UND KUNDENDIENST DIE DEN ANSPRÜCHEN DES REISENDEN GERECHT WERDEN, STEHEN BEI ADVENTURE PURISTS AN ERSTER STELLE.


6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

6.1 Ausschließlich südafrikanisches Recht ist anwendbar im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden (Reisenden) und ADVENTURE PURISTS.

6.2 Klage gegen ADVENTURE PURISTS können nur am Hauptsitz (Domicil gemäß Klausel 7.3) von ADVENTURE PURISTS angebracht werden.


7. Allgemein

7.1 Copyright: Adventure Purists CC.

7.2 Registrierte Anschrift:

ADVENTURE PURISTS
P.O. Box 610
Pyramid
0120
Republic of South Africa.

Tel: 084-5038936
Fax: 0866725620

International:
Tel: ++27-84-5038936
Fax: ++27-866725620

7.3 Domicil:

ADVENTURE PURISTS
Blok 7
Downbern 594 JR
Pretoria
Republic of South Africa.

ADVENTURE PURISTS WÜNSCHT IHNEN EINE ANGENEHME UND ERLEBNISREICHE REISE.